Selbsthilfe- und Stadtteilzentrum Neukölln-Süd e.V.
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Gesetzgebung und Standards
Weltweiter Standard für barrierefreies Webdesign sind die sog. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
In Deutschland gibt es die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0). (pdf)
Der gemeinnützige Trägerverein Selbsthilfe- und Stadtteilzentrum Neukölln-Süd e.V. ist bemüht, seinen Webauftritt und dessen mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. s.o.
Das Selbsthilfe- und Stadtteilzentrum Neukölln ist im Gegensatz zu den öffentlich zugänglichen Internet-Angeboten von Behörden der Bundesverwaltung nicht dazu verpflichtet, die vorgenannten Standards zu erfüllen. Jedoch ist der ungehinderte Zugang zu Information und Kommunikation ein grundlegendes Menschenrecht und schließt das Web selbstverständlich mit ein. In diesem Sinne ist uns der barrierefreie Zugang ein Herzensanliegen.
Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Unser Interesse ist es, dass alle Menschen die Informationen auf unserer Internet-Seite gut verstehen können. Deshalb gibt es einige Texte, sowie die Broschüren Programmheft und Selbsthilfe-Wegweiser Neukölln zum Runterladen auf der Internet-Seite mit Informationen in Leichter Sprache.
Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte Sprache, die bestimmte Regeln hat.
Prüfleser haben die Texte im Programmheft auf Verständlichkeit geprüft.
Prüfleser sind Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Leichte Sprache hilft, dass alle Menschen überall mitmachen können. Zum Beispiel: Weil sie die Informationen besser verstehen können als bei schweren Texten.
Leichte Sprache ist besonders verständlich geschrieben:
- kurze Sätze
- große Schrift
- ohne Fremdworte
- mit Erklärungen und Fotos
Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache
Es finden sich auf der Internetseite einige Videos zur Selbsthilfe in Deutscher Gebärdensprache.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt u.a. für das Angebot https://selbsthilfe-und-stadtteilzentrum-neukoelln.berlin/leichte Sprache sowie für
https://selbsthilfe-und-stadtteilzentrum-neukoelln.berlin/gebaerdensprache/
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.9.2023 erstellt bzw. am 2. März 2024 überarbeitet.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 17. April 2024 überprüft.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle (Selbsthilfe- und Stadtteilzentrum Neukölln-Süd) durch eine Selbstbewertung und mit Hilfe der Browsererweiterung silktide.com
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt /Diese mobile Anwendung ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
PDF-Dokumente
- Beschreibung: Zahlreiche Informationen, Übersichten und Formulare werden derzeit als PDF zum Download angeboten. Diese Dateien existieren bereits und wurden nur teilweise barrierefrei erstellt.
- Maßnahmen: auf bestehende PDF-Dokumente wird mittels kurzer einleitender Beschreibung der Inhalte z.B. auf Veranstaltungseinladungen hingewiesen.
- Als Alternative empfehlen wir die telefonische Kontaktaufnahme. Unsere Mitarbeiter*innen werden Sie bei der Nutzung der Inhalte aus diesen PDF-Dokumenten unterstützen.
Gebärdensprache – Es liegen einige Texte der Website als erforderliches DGS-Video vor! Nach DGS-Bedingungen!
- Die Übersetzung der Videos unterliegt einer kostenpflichtigen Prüfung auf Barrierefreiheit, was aus finanziellen Gründen derzeit nicht möglich ist.
- Gefordert sind auch eine Inhaltsbeschreibung und eine Erläuterung zur Navigation, die ebenfalls aus Kostengründen derzeit nicht möglich ist.
Darstellung – Beschreibung
- Es sind klare Schriftarten mit deutlichem Kontrast und mit einer Schriftgröße von mindestens 1.2 em (120 Prozent) verwendet.
- Tabellen sind in der mobilen Anwendung nicht immer übersichtlich zu gestalten:
Bisherige Mängel-Liste bzw. Problemgruppen
- unzureichender Kontrast
- einige Linkziele existieren nicht
- Alt-Angaben bei Bildern fehlen
- IDs werden mehrfach verwendet
- Verlinkungen mit der gleichen Bezeichnung führen zu unterschiedlichen Seiten
- Tabellen ohne Kopfzeilen
Eine vollständige Liste aller Mängel und einen Zeitplan zu deren Beseitigung erstellen wir bis Ende 2024.
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln §4 Absatz 3):
- PDF-Dateien:
Dabei handelt es sich um Flyer von Gruppen und Veranstaltungen. - Der permanente Wechsel von Veranstaltungen, Gruppen und anderen Hinweisen erfordern wiederholte kostenpflichtige Prüfungen auf deren Barrierefreiheit. Diese Kosten stellen eine unverhältnismäßige Belastung dar.
- Als Alternative empfehlen wir die telefonische Kontaktaufnahme. Unsere Mitarbeiter*innen werden Sie bei der Nutzung der Inhalte aus diesen PDF-Dokumenten unterstützen.
Feedbackmechanismus/Barrieren melden
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Geschäftsführung Antje Kleibs: info@sh-stzneukoelln.de, Telefon: 030 605 66 00
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 1 Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Link zum Kontaktformular: info@sh-stzneukoelln.de
https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/formular.804443.php
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:
https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit /